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Kim Taekwondo Schulen Basel 2009
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kim TKD Schule Basel und Allschwil und seinen Kunden/Schülern gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
des Vertragschlusses gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich im Vertrag festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben.
1. Eintritt
Beim Eintritt in die Kim TKD Schulen Basel wird ein einmaliger Beitritt
von SFr.50.00 erhoben.
Durch den Beitritt in die TKD Schulen akzeptiert der Taekwondoschüler
sowohl die allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die geltenden Regeln des Dojang.
Schwerwiegende Verstösse gegen diese Regeln können einen sofortigen Austritt zur Folge haben.
Allfällig bezahlte Gebühren werden nicht zurück erstattet.
2. Beiträge
Die Beiträge werden jeweils im Voraus für folgende Monatsspannen zahlbar:
3 Monate
6 Monate
12 Monate
Die Zahlungsperioden werden im allgemeinen wie folgt gerechnet:
Januar bis März
April bis Juni
Juli bis September
Oktober bis Dezember
Bezahlt wird vor Anbruch einer neuen Periode
Es gelten die unter der Rubrik Preise jeweils festgelegten Zahlungsperioden für Kinder, Schühler, Lehrlinge und Erwachsene.
3. Preise
Alle Mitgliederbeiträge müssen im Voraus gemäss Bedingungen entrichtet werden.
Verzüge werden gemahnt; bei Nichteinhalten der Fristen kann das Mitglied vom Training ausgeschlossen werden.
Ausstehende Beiträge bleiben geschuldet und können ggf. betrieben werden.
4. Ausnahmen
Bei Abwesenheiten von 3 Monaten oder mehr müssen die fehlenden Monate nicht bezahlt werden.
Bedingung:
Die Schulleitung muss mindestens einen Monat im Voraus darüber informiert werden.
Bei Verletzungen und Krankheiten werden die Beiträge nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Attests
zurück erstattet.
5. Austritte
Austritte müssen schriftlich und 3 Monate im Voraus mitgeteilt werden.
Erfolgt der Austritt während einer laufenden Zahlungsperiode, ist diese zu bezahlen.
6. Ferien
Die Kim Taekwondo Schulen Basel sind jedes Jahr für 1 Monat geschlossen.
Dies betreffen jeweils 2 Wochen während den Sommer-und Winterferien.
Während der Basler Schulferien behählt sich die Schulleitung das Recht vor,
reduzierte Trainingszeiten anzubieten.
7. Prüfungen
Prüfungsbeiträge sind rechtzeitig zu entrichten; bei Nichtbezahlen wird der Taekwondoschüler
nicht zur Prüfung zugelassen.
8. Verbandslizenz
Die Kim TKD Schule Basel ist Mitglied des Schweizerischen Taekwondo Verbandes.
Daher ist jeder Schühler verpflichtet, die offizielle und international anerkannte Lizenz sowie
Jahresmarken zu lösen.
9. Versicherung
Eine Unfallversicherung ist durch die Mitglieder abzuschliessen.Bei Unfällen lehnt die Kim TKD Schule jede Haftung ab.
10. Beschädigungen
Beschädigungen an Objekten der Schule, welche durch Mutwilligkeit oder unsachgemässen Umgang enstehen, sind durch die Schüler zu übernehmen.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Basel.
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